
erhalten unter gewissen Voraussetzungen Militärpersonen im Falle der Invalidität oder nach Ablauf einer bestimmten Dienstpflicht, so in Preußen die mit lebenslänglichem Pensionsanspruch ausgeschiedenen Offiziere, die namentlich im Strafanstalts-, Telegraphen-, Eisenbahn-, Garnisonsverwaltungs- und K...
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https://www.ub.bildarchiv-dkg.uni-frankfurt.de/Bildprojekt/Lexikon/Standard
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